|
Namen
Die
im Periodischen Geschichtsatlas benutzten Namen sind die zur jeweiligen
Zeit offiziell benutzten. Wenn diese nicht bekannt oder die benutzten
Quellen widersprüchlich sind, so wurden die Namen verwendet, die
in Quellen der unmittelbaren Umgebung des dargestellten Gebiets benutzt
wurden und aus dem in Frage kommenden Zeitabschnitt stammen. In all
jenen Fällen, wo die entsprechende Information fehlt, wird eine
kurze Umschreibung der Gebietseinheit verwendet. Für
Nomadenvölker wurden die Namen benutzt unter denen sie im 20.
Jahrhundert bekannt sind.
|
Grenzen
Es wurden nur tatsächliche Grenzen eingezeichnet, soweit diese in
der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts bekannt waren. Das bedeutet,
dass Gebiete, die nominell Teil eines Staates sind, der aber keine
wirkliche Kontrolle über sie hat, lediglich in die Fläche des
beherrschenden Staates eingefügt wurden. Dabei wurde dessen Farbe
als Umrandung des Teilgebiets übernommen und der offizielle Name
in grau geschrieben. Der Name des übergeordneten Staates ist in
schwarz geschrieben. Um die Beschreibung zu vereinfachen, kann man
sagen, dass Grenzen Linien sind, die niemand in dem betrachteten
Jahrhundert überschreiten konnte, ohne auf gewisse Schwierigkeiten
zu stoßen.
|
Kategorisierung
Drei Arten von Einheiten sind dargestellt:
1) Unabhängige Staaten, das sind jene, die gleichzeitig die folgenden 4 Merkmale haben:
a) ein abgegrenztes Gebiet
b) eine Bevölkerung
c) eine Autorität, die die effektive öffentliche Ordnung (Recht) für Gebiet und Bevölkerung darstellt
d) eine Staatsgewalt, die die Möglichkeit hat das Gebiet (a) und
die Bevölkerung (b) absolut gegen äußeren Einfluss
(anderer Staaten) zu kontrollieren.
Diese Staaten sind vollfarbig mit schwarzen Namen eingezeichnet. Sie
können in Teile gegliedert sein, deren Namen rot und kursiv
geschrieben sind. Diese können wiederum unterteilt sein in z.B.
Grafschaften oder Provinzen, deren Namen dann grau und kursiv
erscheinen sind. Die Grenzen der Staatsteile sind unterbrochene braune
Linien mit einem weißen Rand. Die Grenzen der
Verwaltungseinheiten sind braun gestrichelt ohne Rand.
2) Abhängige Staaten haben die folgenden Merkmale:
a) ein abgegrenztes Gebiet
b) eine Bevölkerung
c) eine Staatsgewalt, die jedoch einer übergeordneten Staatsgewalt
unterworfen ist. Solche Abhängigkeiten können hervor gerufen
sein durch eine Vereinigung mit einem mächtigeren Staat, ein
rechtlicher Verband oder militärische Besetzung. Diese Einheiten
sind mit der entsprechenden Farbe ausgefüllt, die als Vollfarbe
dargestellt ist, falls es sich um ein unabhängiges Gebiet handelt,
aber umrandet mit einem Streifen in der Farbe des beherrschenden
Staats. Die Namen sind in grau geschrieben, während der Name des
übergeordneten Staates in schwarz geschrieben ist. Abhängige
Staaten sind manchmal in Teile gegliedert, deren Namen in grau und
kursiv geschrieben sind.
Abhängigkeit kann das Ergebnis verschiedener Ursachen sein. Es
wurde versucht nur wirksame Abhängigkeiten zu
berücksichtigen. Trotzdem bleiben viele komplizierte Fälle
übrig. Für gewöhnlich sind es solche, bei denen ein Land
X die Hoheit über ein Land Y beansprucht, wobei dieses aber frei
bleibt und die Quellen nicht eindeutig sind. Wenn der Staat Y nicht den
Staat X beherrscht, ist er als abhängig dargestellt.
3) Nicht ausreichend bekannte oder nomadische Völker.
Ihre Namen sind in grau und kursiv auf weißem, grauem oder
grau-verlaufendem Hintergrund geschrieben. Farbverläufe nach
weiß oder einer anderen Farbe werden oft benutzt. Hierbei handelt
es sich um nicht eindeutige Grenzen. In allen Karten von 1 n. Chr. bis
500 wurden lateinische Namen benutzt, ab 600 deutsche.
|
Christos Nüssli, August 2002
|
Die Karten des
Periodischen Geschichtsatlasses, wie sie auf den Webseiten von
euratlas.com gezeigt werden, können für den persönlichen
Gebrauchoder in öffentlichen Schulen mit dem Copyright-Vermerk
ausgedruckt werden. In keinem Fall dürfen sie verkauft oder
für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Quellenangabe muss
in der folgenden Form gegeben werden:
© Christos Nüssli 2002, www.euratlas.com |
|